Sonderinformation E-Rechnung


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<p>Bereits 2011 wurden elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) den Papierrechnungen umsatzsteuerlich grunds&auml;tzlich gleichgestellt und mit der Einf&uuml;hrung der E-Rechnung in der &ouml;ffentlichen Verwaltung wurde ein weiterer Meilenstein der Verwaltungsdigitalisierung realisiert. Seit Ende 2019 ist die Bundesverwaltung dazu verpflichtet, E-Rechnungen entgegenzunehmen und weiterzuverarbeiten. Dar&uuml;ber hinaus sind seit November 2020 auch alle Rechnungssteller in der Pflicht, elektronische Rechnungen an &ouml;ffentliche Auftraggeber des Bundes zu &uuml;bermitteln.<p>Im Wachstumschancengesetz ist nun die Einf&uuml;hrung einer obligatorischen E-Rechnungspflicht im zwischenunternehmerischen Verkehr (B2B) vorgesehen.</p><p>Lesen Sie hier mehr dazu:&nbsp;<a href="https://steuerberater-du.de/wp-content/uploads/2024/03/erechnungepu.pdf" target="_blank">Sondernewsletter E-Rechnung</a></p></p>

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