<p>Bereits 2011 wurden elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) den Papierrechnungen umsatzsteuerlich grundsätzlich gleichgestellt und mit der Einführung der E-Rechnung in der öffentlichen Verwaltung wurde ein weiterer Meilenstein der Verwaltungsdigitalisierung realisiert. Seit Ende 2019 ist die Bundesverwaltung dazu verpflichtet, E-Rechnungen entgegenzunehmen und weiterzuverarbeiten. Darüber hinaus sind seit November 2020 auch alle Rechnungssteller in der Pflicht, elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber des Bundes zu übermitteln.<p>Im Wachstumschancengesetz ist nun die Einführung einer obligatorischen E-Rechnungspflicht im zwischenunternehmerischen Verkehr (B2B) vorgesehen.</p><p>Lesen Sie hier mehr dazu: <a href="https://steuerberater-du.de/wp-content/uploads/2024/03/erechnungepu.pdf" target="_blank">Sondernewsletter E-Rechnung</a></p></p>